Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hofladens Barbara Große Wächter Eckardtsheimer Straße 27 in 33415 Verl

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten – soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte auch für zukünftige – zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb bzw. Hofladen und unserem Vertragspartner. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner von uns schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge werden wir bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Die geänderten Geschäftsbedingungen ersetzen – nach Bekanntgabe – alle bisherigen Bedingungen und gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Käufern haben Gültigkeit nur, wenn sie insoweit zur Vertragsgrundlage erklärt und/oder schriftlich bestätigt werden.

(4) Der Begriff „schriftlich“ schließt den fernschriftlichen und den telegrafischen Verkehr sowie die Arten schriftlicher Nachrichtenübermittlung in Form von Telefax oder E-mail ein .

(5) Ergänzend gelten die Handelsbräuche für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr (COFREUROP) in ihrer neuesten Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Die nachstehenden Bedingungen gehen in jedem Fall vor. Die COFREUROP-Bedingungen kann unser Vertragspartner selbstverständlich bei uns anfordern.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß; Lieferung

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

(2) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend; im Falle eines Angebotes des Verkäufers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme genügt das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.

(3) Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

(4) Bei Mengenlieferungen gegenüber Unternehmern berechtigen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % nicht zu Beanstandungen des Vertrages, es sei denn der Käufer hat an der Teilleistung kein Interesse.

(5) Die Lieferung erfolgt unter Beachtung der Produktionsspezifik und des Verwendungszweckes in angemessener Frist, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart wurde.

(6) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird der Hofladen Barbara Große Wächter für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Sie berechtigen den Käufer sowie den Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(7) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung des konkret nachgewiesenen Verzugsschadens, begrenzt auf insgesamt 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen. Ohne Nachweis eines Schadens können 5 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangt werden, ungeachtet weitergehender Ansprüche.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Hofladen. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.

(2) Bei einer Auftragsbestätigung sind die darin genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich.

(3) Die Rechnungen des Verkäufers sind – soweit nicht anders vereinbart – mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

(4) Die Verrechnung geleisteter Zahlungen erfolgt gemäß § 366 BGB.

(5) Eine Zahlung gilt erst als dann erfolgt, wenn der Verkäufer endgültig und vorbehaltlos über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. Wechsel eingelöst wird.

(6) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden zu verlangen. Die Geltendmachung sonstiger Rechte bleibt unberührt.

(7) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Käufers vor, so kann der Verkäufer die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung stammenden Forderungen verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

(8) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, insoweit es auf einem Anspruch aus dem Kaufvertrag beruht.

§ 4 Gewährleistung

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bzw. Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, bei Warenverkauf direkt an der Verkaufstheke, ansonsten schriftlich geltend zu machen, d.h., Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen uns unverzüglich nach einer Ablieferung schriftlich angezeigt werden, soweit keine kürzeren Fristen anzuwenden sind. Dies gilt auch bei Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie bei Falschlieferungen. Andernfalls stehen dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, Mängelansprüche auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt nicht zu.

(2) Für den Fall der Gewährleistungspflicht ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb angemessener Frist Ersatz zu liefern. Ist er hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage – bei Verzögerung der Ersatzlieferung, aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder bei Verweigerung der Ersatzlieferungen – ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.

(3) Verspätet angezeigte Mängel begründen keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer.

(4) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder wenn die Gewährleistungshaftung auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht, welche das Mangelfolgenschadenrisiko einschließt. Ferner gilt die Haftungsbegrenzung nicht, sofern der Verkäufer eine wesentliche Vertragspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.

§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle sonstigen Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund -, die dem Verkäufer gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit, Unvermögen, Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sowie aus sonstigen gesetzlichen Haftungstatbeständen. Eine Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(2) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche, welche unmittelbar gegenüber den Mitarbeitern, Arbeitnehmern, Angestellten, Stellvertretern und/oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers geltend gemacht werden. Soweit gegenüber dem Verkäufer deliktische Ansprüche geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Jahr geltend zu machen, nach dem er Kenntnis von allen Anspruchsgründen und Voraussetzungen erlangt hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an dem von uns gelieferten Waren und Produkten bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus den Geschäftsverbindungen mit den Vertragspartnern gegen diesen haben oder künftig erwerben, vorbehalten. Wir als Verkäufer sind bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere, wenn er mit der Zahlung in Verzug kommt, nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner verwahrt unentgeltlich die Produkte für den Verkäufer.

(2) Werden die Produkte mit anderen Produkten untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt der Verkäufer Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert seiner Vorbehaltsprodukte im Verhältnis zu dem Wert der mit diesen vermischten Produkten im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Der Vertragspartner be- oder verarbeitet ggf. für den Verkäufer, so dass durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsprodukte der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache erwirbt. Der Vertragspartner verwahrt diese für den Verkäufer.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verkäufer von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentums sofort zu benachrichtigen. Dritte sind auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Die Kosten hat der Vertragspartner zu tragen.

(4) Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Produkte, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Produkte, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Produkte, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.

(5) Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Produkten, an denen der Verkäufer durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers an den veräußerten Produkten entspricht, an den Verkäufer ab.
Veräußert der Vertragspartner Produkte, die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehen, zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil des Vorbehaltseigentum entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderungen an den Verkäufer ab.
Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat dem Verkäufer auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder dem Verkäufer die Abtretungsanzeigen auszuhändigen.

Übersteigt der realisierbare Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

(6) Erlangt der vorstehende verlängerte Eigentumsvorbehalt im Einzelfall keine Wirksamkeit, gilt gegenüber dem Vertragspartner zumindest der einfache Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nach Maßgabe des Abs. 1.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Kunden ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

(3) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers für alle die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Wir, Hofladen Große Wächter GbR (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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